Der Due-Diligence-Prozess als ein fester Bestandteil der M&A-Transaktionen
Eine Due Diligence (in deutsch: sorgfältige Prüfung) erfolgt in der Regel im Rahmen eines Unternehmenskaufs bzw. -verkaufs. Sie ist ein fester Bestandteil des Transaktionsprozesses und findet üblicherweise zwischen der Unterzeichnung einer Absichtserklärung und vor der Verhandlung des Kaufvertrags statt.
Das Ziel der Due-Diligence-Prüfung ist ein Unternehmen sorgfältig auf wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Verhältnisse zu analysieren. Das umfasst beispielsweise Umsatzzahlen, Gesellschafterstrukturen, Kunden- und Lieferantenbeziehungen, Personal und viele weitere Themen. Eine solche Überprüfung dient der Aufdeckung möglicher Risiken und wertmindernden Faktoren eines zu verkaufenden Unternehmens, bietet jedoch auch die Chance Optimierungsfelder zur Wertsteigerung aufzudecken.
Aufgrund der Komplexität der Anforderungen empfiehlt es sich, zur Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung externe Berater (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, technische Gutachter, Unternehmensberater) hinzuzuziehen. Es gibt auch Checklisten zur Durchführung einer Prüfung, die einen guten (ersten) Überblick über das Thema liefern. Allerdings decken diese nicht immer die individuellen Gegebenheiten ab.
Grundsätzlich gilt: Je höher das Risikopotenzial, desto höher sollte der Ressourcenaufwand für eine Überprüfung sein.
Ein Due-Diligence-Prozess kann schnell problematisch werden, wenn ein Unternehmen über zu geringe Mitarbeiterressourcen verfügt oder keinen Zugang zu relevanten und aktuellen Informationen hat. Daher sollten Unternehmen auf entsprechende Technologien zurückgreifen, um Prüfprozesse zu automatisieren, Due-Diligence-Untersuchungen unterstützen zu lassen und eine fortlaufende Risikobeobachtung sicherzustellen.