Eigenverwaltung Schutzschirm

EIGENVERWALTUNG §§ 270 ff

Insolvenzverwalter in eigener Sache (Eigenverwaltung / Schutzschirmverfahren)

 

Steht die Entscheidung zur Stellung eines Insolvenzantrags fest, so muss geklärt werden welches Verfahren (Eigenverwaltung / Schutzschirm / Regelinsolvenz) für Ihr Unternehmen in Frage kommt.

Um eine selbständige Unternehmenssanierung durchführen zu können, können Sie sich für die Eigenverwaltung nach § 270a InsO entscheiden. Ziel ist es dabei das Wissen der Geschäftsführung sowie die Kontakte zu Lieferanten und Kunden zu erhalten und eine langfristige positive Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten. Im Zuge dessen wird Ihnen ein (vorläufiger) Sachwalter zugeteilt, der die Aufsicht der Sanierung übernimmt.

Grundvoraussetzung für die Beantragung eines Schutzschirmverfahrens ist, dass lediglich die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO besteht. Auch bei diesem Verfahren wird der Betrieb eigenständig fortgeführt und saniert. Es muss ein Insolvenzplan erstellt werden, der das Ziel verfolgt den Rechtsträger zu erhalten und die Möglichkeit einer operativen sowie finanziellen Restrukturierung eröffnet.

starkpartners unterstützt Sie bei der Abwicklung der zahlreichen Aufgaben, die im Rahmen dieser Verfahren anfallen. Wir helfen Ihnen das komplexe insolvenzrechtliche Grundgerüst zu verstehen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Gerne stehen wir Ihnen jederzeit als Berater zur Seite.

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Thorsten Stark

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Frank Jäger

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