INSOLVENZPRÜFUNG & BERATUNG

Prüfung von Haftungsgründen der Geschäftsführung und Vorstände

 

Krisen rechtzeitig erkennen – Insolvenzprüfung anfragen!

Bereits vor Insolvenzantragsstellung bieten wir Ihnen eine ausführliche Beratung hinsichtlich möglicher Lösungen an. Dabei ist das primäre Ziel zu definieren, in welchem Krisenstadium sich Ihr Unternehmen befindet und ob für Sie bereits eine Insolvenzantragspflicht besteht. Laut Insolvenzverordnung wird zwischen drei Insolvenzantragsgründen unterschieden, wir analysieren um welchen Fall es sich bei Ihrem Unternehmen handelt und durch welchen Ansatz eine zufriedenstellende, schnelle Lösung herbeigeführt werden kann. Fordern Sie jetzt eine Insolvenzprüfung an.

Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO, oder einer Überschuldung nach § 19 InsO besteht für Ihr Unternehmen die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Wir planen gemeinsam mit Ihnen die Vorgehensweise und beraten Sie gerne bereits vor Antragsstellung.

Sollte eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO bestehen, so haben Sie das Recht auf eine Insolvenzantragsstellung. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir Möglichkeit einer Restrukturierung und erörtern, ob eine Antragsstellung verhindert werden kann.

Bei einer Unternehmenssanierung vor Eintritt der oben genannten Fälle besteht weder ein Recht noch die Pflicht zur Stellung eines Antrags.  Gerne stehen wir Ihnen auch in diesem Fall zur Seite und entwickeln eine optimal, individuell auf Ihr Unternehmen angepasste Lösung sowie die konkreten Schritte zur Erreichung dieser.

Unsere Spezialisten

Thorsten Stark

Thorsten Stark
Senior Partner

24/7 Uptime

Frank Jäger
Senior Expert / Partner

24/7 Uptime