SANIERUNGSFORMEN
und Vorgehensweisen in der Restrukturierung
und Vorgehensweisen in der Restrukturierung
starkpartners steht für ganzheitliche Analyse des Unternehmens nach dem Standard der Wirtschaftsprüfer.
Befindet sich ein Unternehmen in einer Krisensituation ist ein konsequentes Handeln gefragt. Es wird nicht ein Sanierungsplan, zur Überwindung der Krise benötigt, sondern auch ein Kommunikationsinstrument, dass die Situation des Unternehmens auf einen Blick zusammenfasst – das Sanierungskonzept. Insbesondere die Stakeholder des Unternehmens – allen voran die Eigen- und Fremdkapitalgeber – wollen wissen, mit welchen Sanierungsmaßnahmen das Unternehmen wieder in die Profitabilität zurückgeführt werden kann und wie viel Kapital dafür benötigt wird. Darüber hinaus sind in der Unternehmenskrise weitreichende gesetzliche Vorschriften zu beachten, um Haftungsrisiken zu reduzieren.
Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten nach IDW S6 / BGH werden aus unterschiedlichen Anlässen erstellt. Diese umfassen u.a.:
starkpartners
Sobald ein Unternehmen in die Sondersituation gerät, dass aufgrund der wirtschaftlichen und/oder finanziellen Bedingungen ein Verkauf der Unternehmung unumgänglich ist, sind wir – starkpartners – mit höchster Konzentration für Sie da und greifen unmittelbar ohne weiteren Zeitverzug rasch und mit Souveränität für Ihre Interessen ein. Unsere erfahrenen und gut geschulten Mergers & Acquisitions-Experten verstehen es Sie in diesen besonderen Ausnahmesituationen zu unterstützen und vorwärts zu bringen. Sie setzen ihr gesamtes Können und Wissen in den Bereichen Corporate Finance und Restrukturierung gezielt für Sie ein und erzielen so einen beständigen Gewinn. Das uns von namenhaften Insolvenzverwaltern, Treuhändern, Finanzinvestoren, Kreditgebern und Unternehmen entgegebgebrachte Vertrauen basiert auf eine beträchtliche und beständige Erfolgsbilanz von starkpartners.
starkpartners – Expertise in Distressed M&A Projekten:
Unsere Erfahrung zeigt, dass Finanzierer, Betriebsräte und Gewerkschaften sowie weitere Gläubiger oftmals eine außergerichtliche Sanierung mittragen, wenn ihnen nachvollziehbar deutlich gemacht wird, dass das Unternehmen anderenfalls nicht überlebensfähig ist. Um das Sanierungsziel für Ihr Unternehmen zu erreichen, kann es sinnvoll sein, einen gerichtlichen Sanierungsplan zu entwerfen und den Beteiligten klar zu machen, dass dieser umgesetzt wird, wenn keine außergerichtliche Einigung kurzfristig erfolgt.
Oftmals können auf diesem Weg ähnliche Sanierungseffekte für das Unternehmen erreicht werden, wie in einem gerichtlichen Verfahren. starkpartners hilft Ihnen dabei, eine Strategie für die Verhandlungen mit den Gläubigern zu erstellen und diese im Anschluss umzusetzen.