Durch die aktuelle Coronakrise geprägt, überlegen sich einige Unternehmen von einem bestehenden Geschäftsbereich gänzlich zu trennen. Die Zahl der realisierten europäischen Carve-outs sowie das Deal Volumen mit Carve-out-Hintergrund ist seit 2015 bis heute deutlich zurückgegangen. Gab es 2015 noch mehr als 3.000 solcher Deals, sank diese Zahl, laut Pitchbook, im Jahr 2019 auf nur noch 1.476 Transaktionen. Die derzeitige Entwicklung in Europa wird voraussichtlich eine Umkehr einleiten, besonders wenn sich das M&A-Umfeld wieder stabilisiert hat.

Im Rahmen der Ausgliederung des Geschäftsbereichs gilt es gut vorbereitet zu sein. Welchen Transaktionswert kann man für die Einheit erzielen, wenn keine separaten Finanzkennzahlen vorliegen? Dies ist nur eine der vielen Fragen, die vor der Veräußerung geklärt werden sollten.

Die Re-Fokussierung auf das Kerngeschäft bringt die Carve-out-Überlegungen oftmals ins Rollen. Besonders, wenn der Geschäftsbereich hinter den wirtschaftlichen Erwartungen zurückbleibt und eine interne Restrukturierung nicht gewollt ist bzw. das zu veräußernde Unternehmen neues Kapital benötigt.

Wie soll nun der Geschäftsbereich so vorbereitet werden, dass er von einem externen Investor auf Interesse stößt. Hier gilt es die zahlreichen Verflechtungen heraus zu gliedern und ggfs. ergänzende Dienstleistungen (IT-Strukturen etc.) hinzuzufügen.

Die erhöhte Komplexität hat auch Auswirkungen auf den M&A-Prozess, da im Rahmen der Veräußerung ein genaues Zahlenwerk erst erarbeitet werden muss, da es oftmals nicht vorliegt. Dies nimmt Zeit und monetäre Ressourcen in Anspruch. Besonders ist darauf zu achten, dass die Geschäftseinheit für einen Dritten interessant bleibt und nicht vor zu hoher Komplexität an Attraktivität verliert. Es gilt sich frühzeitig mit den potenziellen Investoreninteressen auseinanderzusetzen, um einen bestmöglichen Fit zu erreichen. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Bestimmung eines Transaktionswertes für die Geschäftseinheit.

Eine intensiverte Due Diligence wird zur Pflicht und wird den Prozess noch einmal verlängern. Daher sollte sich das zu veräußernde Unternehmen bei der Bewertung der Geschäftseinheit auch schon in die Sichtweise des potenziellen Investors begeben. Die operative Leistungsfähigkeit ist hier von entscheidender Bedeutung – ohne das Umfeld der Muttergesellschaft (Synergiepotentiale + Kostenstrukturen) zu betrachten.

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